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Handy entsperren

 

Mit dem Sim-Lock haben sich die Netzbetreiber etwas ganz besonders Kluges ausgedacht: er verhindert, dass die Kunden die Mobilfunknetze nach Gutdünken selbst auswählen können und somit die Gewinnmargen der Betreiber verringern. Hat man ein Handy mit Sim-Lock erworben und möchte diesen nun unbedingt loswerden, gibt es mehrere Möglichkeiten: soll das Entsperren kostenlos erfolgen, so muss sich der Handybesitzer zunächst in Geduld üben, denn kostenlos ist dies erst nach einer Frist von 24 Monaten nach Erwerb des Handys möglich. Nach Ablauf der 2 Jahre dann muss nur auf der Herstellerseite der IMEI-Code angegeben werden. Der IMEI-Code selbst ist unter dem Handyakku oder auf der Originalverpackung des Handys abzulesen und zur Not auch über eine bestimmte Tastenkombination, die von Handy zu Handy verschieden ist, herauszufinden. Nachdem die IMEI-Nummer eingegeben wurde wird ein Entsperrcode zugesendet. Wer nicht über Internet verfügt oder an dieses nicht heran kommt, kann auch bei der Hotline seines Netzbetreibers anrufen und sich seinen Entsperrcode dort nennen lassen.

Wer sein Handy vorzeitig entsperren lassen möchte wird dies leider nicht kostenlos tun können, denn vor Ablauf der zweijährigen Frist werden für das Entsperren des Handys 100 Euro Gebühren fällig, die natürlich der Kunde bezahlen muss. Wer den Entsperrcode übrigens fünfmal hintereinander falsch eingibt, hat Pech: das Handy wird dann für immer gesperrt und kann nicht wieder in Betrieb genommen werden. Angeblich kann man Handys auch eigenhändig entsperren durch bestimmte Tastenkombinationen und universellen Codes, dies ist jedoch weder erlaubt noch beweisen, dass es funktioniert. Vom SIM-Lock betroffen sind in Deutschland nur in Verbindung mit einer Prepaid-Karte gekaufte Handys, während die Netzbetreiber in Österreich auch Mobilfunkgeräte sperren, welche sie in Verbindung mit Laufzeitverträgen subventioniert verkaufen. In Österreich werden sogar nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit noch Entgelte für die Entsperrung berechnet. In Deutschland gebräuchlich ist die Sperre der SIM-Karte für andere Netze, während andere Provider im selben Netz zumeist ohne Entsperrung zugelassen werden.

Abweichungen bestehen, wenn das subventionierte Gerät über einen Provider gekauft wurde, welcher während der ersten zwei Jahre nur seine eigenen SIM-Karten zulässt. Die meisten Discounter verkaufen jedoch Mobiltelefone unabhängig von SIM-Karten, so dass keine Entsperrung der dort gekauften Geräte notwendig ist, falls diese mit einer anderen Karte genutzt werden sollen. Wenn Handys losgelöst von einer Telefonkarte erworben werden, ist der SIM-Lock nie aktiv, so dass die Geräte mit jeder beliebigen Karte benutzbar sind. Beim Erwerb eines gebrauchten Mobiltelefons ist darauf zu achten, dass dieses nicht nicht für fremde Karten gesperrt ist. Inzwischen hat sich gezeigt, dass Möglichkeiten zum illegalen Entsperren von Handys tatsächlich funktionieren. Die Netzbetreiber haben jedoch nachgerüstet und besonders hochwertige Smartphones mit einer zusätzlichen Funktion ausgestattet, welche den Aufbau einer Verbindung zum Netz nach einer nicht autorisierten Entsperrung verhindert. Wer beim Kauf schon weiß, dass ein Mobiltelefon vor Ablauf der Bindungsfrist entsperrt werden soll, kauft besser gleich ein Gerät ohne SIM-Look anstelle des mit einer Prepaid-Karte subventionierten Handys.

Webhandyinfo: Handy entsperren

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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