Filme auf dem Handy zu haben ist zurzeit vor allem unter den Jugendlichen ein ganz großes Thema. Überall im Internet werden Filme zum Download angeboten, die dann wiederum untereinander per Bluetooth, USB-Kabel oder auch MMS ausgetauscht werden. Die Multimediadateien werden dabei in der Regel im .3gp Format verschickt. Das Besondere am .3gp Format ist, dass jeweils zwei Video- und Audio-Codecs unterstützt werden, und zwar H.263, MPEG4-part 2, AAC-LC und AMR. Vergleichbar dürfte .3gp mit mp4 sein, wobei mp4 AMR nicht unterstützt. Natürlich kann das Format .3gp dann auch in andere Formate umgewandelt werden, dafür jedoch sind spezielle Programme nötig wie zum Beispiel HDX4 oder FFmpeg. Um jedoch .3gp abspielen zu können, braucht es zusätzlich noch einen bestimmten Player, wie zum Beispiel dem VLC media player. Zum Download angebotene und als kostenlos angepriesene Handyvideos sollten übrigens vor Inanspruchnahme genauer überprüft werden, oft fallen Gebühren an, die auf den ersten Blick nicht wirklich erkennbar sind, wie zum Beispiel Transfergebühren, die der Anbieter plötzlich einfordert.
Damit Filme übrigens nicht kostenlos von Handy zu Handy weitergegeben werden können, werden die Geräte gebrandet. So ist zum Beispiel bei Vodafone eine Verteilung von Videos und Musik per Bluetooth nicht möglich, allerdings kann man Handys auch debranden. Übrigens ist auf Grund der Verbreitung von Filmen, vor allem von solchen mit gewaltverherrlichenden und pornographischen Inhalten, in Bayern die Mitnahme eines Handys in die Schule verboten worden. Doch nicht nur bezüglich Kurzfilme scheint das Filmangebot für das Handy zu florieren - auch Spielfilme und Kunstfilme, für die es mittlerweile richtige Awards gibt, werden speziell für Mobilfunkgeräte angeboten. Dass ein vorhandenes Branding die Übertragung von Filmen über Bluetooth verhindert, lässt sich leicht durch den Kauf eines Handys in einem von Mobilfunkanbietern unabhängigen Laden vermeiden. Wenn Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder Filme auf ihrem Handy ansehen, können sie weiterhin Geräte kaufen, welche diese Funktion nicht unterstützen.
Auch im Zeitalter der Smartphones bieten viele Hersteller weiterhin schlichte Mobiltelefone an, welche weder als Fotoapparat noch als Videokamera geeignet sind. In den Nutzungsbedingungen einiger Schwimmbäder findet sich ein Paragraph, wonach nur derartige einfache Handys von Badegästen eingeschaltet werden dürfen. Am besten geeignet für das Abspielen von Filmen sind naturgemäß moderne Smartphones. Der Nutzer muss allerdings auf die Begrenzung der Datenmenge seines Vertrages achten. Selbst eine Flatrate umfasst zwar die beliebige Datennutzung, führt aber ab einer vorgegebenen Menge von zumeist weniger als einem Gigabyte zu einer enormen Verlangsamung des Internetzuganges. Das Drehen und mehrfache Ansehen eigener Videos mit dem Handy ist grundsätzlich unbegrenzt möglich, jedoch sind die Speicherkapazitäten des Gerätes begrenzt. Zur Erweiterung der Speicherkapazitäten des Mobiltelefons bietet sich der Erwerb zusätzlicher Speicherkarten an. Wenn Handynutzer die von ihnen gedrehten Videos in das Internet einstellen wollen, bietet sich die Nutzung der häuslichen WLAN-Verbindung an.
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