Ein Handy besitzt wohl mittlerweile beinahe jeder. Das zwingt die Anbieter natürlich, ihre Angebote immer attraktiver zu gestalten, denn schließlich brauchen Kunden einen Anreiz, um sich ein neues Gerät überhaupt zuzulegen. Vor allem Handys mit Vertrag werden mit gewissen zusätzlichen Prämien angeboten, darunter Digitalkameras, Zeitschriftenabos, DVD-Player und eben auch Laptops. Besonders die Angebote mit einem gratis Laptop scheinen besonders verlockend zu sein - selbst wenn das Restangebot nicht besonders gut sein sollte. Genau darauf jedoch muss man unbedingt achten: welche Folgekosten kommen auf mich als Kunden zu im Sinne von Mindestumsatz, Vertragslaufzeit, Grundgebühr und Telefontarife? Rechnet man dann nur die festen Kosten für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit aus und lässt die monatliche Abrechnung über geführte Gespräche mal beiseite, so ergibt sich meist ein Betrag, der den Wert des Gratisgeschenks bei weitem übersteigt. Erschwerend hinzu kommt, dass der Wert dieser Gratisbeigaben, ins besondere wenn es sich um Elektroartikel handelt, von den Kunden bei weitem überschätzt werden - hier gilt häufig das Sprichwort "außen hui und innen pfui".
Es werden minderwertige Komponenten verbaut mit wenig Leistung und/oder geringer Lebensdauer, es handelt sich um Billigware von No-Name-Herstellern, manchmal sogar um wertlose Plagiate. Nicht selten verlangen die Anbieter übrigens auch noch die Begleichung der für den gratis Laptop angefallenen Versandkosten. Ein gratis Laptop sollte in keiner Weise ausschlaggebend sein für die Wahl eines Mobilfunkvertrages bzw. eines Handys, dies muss definitiv anhand der Kosten, die zu erwarten sind, entschieden werden. Die Bedenken gelten bei einem Laptop als kostenlose Zugabe zu einem Handyvertrag, nicht aber beim Abschluss eines Vertrages über die mobile Internetnutzung. In diesem Fall funktioniert der als Zugabe zum Vertragsabschluss angebotene Laptop zumeist tadellos. Häufig handelt es sich bei den mitgelieferten Laptops um spezielle Netbooks, welche leicht zu transportieren sind. Die meisten Geräte verfügen zwar über ein ungewöhnlich kleines Display, lassen sich aber auch als vollwertige tragbare Rechner verwenden. Zu prüfen ist allerdings, in welchem Umfang das Notebook tatsächlich kostenlos ist.
Die Kosten für die mobile Internetnutzung sind bei Verträgen mit subventioniertem Laptop höher als beim bloßen Kauf eines Surfsticks. Zudem gilt der höhere Preis auch nach zwei Jahren weiter, sofern der Kunde den Internet-Vertrag nicht aktiv umstellt, obgleich der Kunde die Kaufpreisermäßigung bereits zurückgezahlt hat. Auch wenn ein Laptop als kostenlose Zugabe zu einem Handyvertrag überreicht wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Gewährleistung, wobei der Anbieter des Mobilfunkvertrages die Funktion des Händlers übernimmt. Laptops werden inzwischen seltener als vor wenigen Jahren als Gratisbeigabe zum Handyvertrag angeboten, während sich immer häufiger Werbung für ein als Dank für den Vertragsabschluss überreichtes Fernsehgerät findet. Bei diesen Geräten gelten dieselben Einschränkungen wie bei den kostenlosen Laptops, da es sich oftmals um veraltete Geräte handelt. Zumindest sind die Fernsehgeräte deutlich weniger toll als die Werbung vermuten lässt.
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