Manchmal kann es notwendig werden, dass ein Handy geortet werden muss - zum Beispiel bei Diebstahl. Leider jedoch bieten nur wenige Netzanbieter eine Lokalisierung des Handys an - und selbst dann ist diese noch immer sehr ungenau, die Angabe der Straße, in der sich das Handy befindet, ist zum Beispiel nicht möglich. O2 ist derzeit noch der einzige Anbieter, auf dessen Internetseite man sein Handy lokalisieren lassen kann. Die Kosten belaufen sich auf eine SMS, allerdings ist auch hier die Genauigkeit fraglich. Denn es kann immer nur das ungefähre Gebiet angezeigt werden, in dem sich das Handy befindet - abhängig von der Dichte der Sendemasten kann dies ein recht weitläufiges Gebiet von mehreren 100 Metern bis mehreren Kilometern darstellen. Selbstverständlich kann rein theoretisch das digitale Signal des Mobiltelefons direkt angepeilt werden, doch dies kann nur mit aufwendigem Material- und Personaleinsatz geschehen, über die der durchschnittliche Bürger nicht verfügt - im Gegensatz zur Polizei zum Beispiel. Auch ist das Lokalisieren eines beliebigen Handys, wenn es sich nicht um das eigene handelt, im Sinne des Datenschutzes fraglich, da dies gleichbedeutend mit totaler Überwachung wäre.
Wer zum Beispiel sein Kind sicher wissen will - also es im Notfall orten lassen kann - sollte es mit einer Art Peilsender ausstatten, derlei findet man zuhauf im Internet. Dies ist natürlich nicht bei fremden Personen erlaubt - es sei denn mit deren ausdrücklicher Zustimmung. Mittlerweile gibt es auch Anbieter im Internet, die Handys orten - jedoch nur, wenn man sich zuvor angemeldet hat, wofür auch noch eine Gebühr fällig wird. Fremde Handys können hiermit also nicht geortet werden, auch ist die Seriosität dieser Anbieter oft eher zweifelhaft. Inzwischen ist die Handy-Ortung wesentlich einfacher geworden und wird von unterschiedlichen Dienstbetreibern angeboten. Als Nachweis für die Berechtigung der einzurichtenden Ortung reicht häufig das Zusenden einer SMS mit dem im Internet mitgeteilten Kennwort von der zu ortenden Mobilfunkrufnummer aus. Damit lässt sich das Handy des Partners leicht zur Ortung anmelden, denn ein kurzer Moment des Zugangs zum Gerät reicht hierzu aus. Selbstverständlich ist die Einrichtung der Ortungsfunktion für fremde Mobiltelefone nicht statthaft. Zudem ist die Wirksamkeit eingeschränkt.
Wenn das Misstrauen des Partners bekannt ist, lässt sich das Mobiltelefon leicht an einen unverfänglichen Ort schaffen, während sich die vermeintlich geortete Person an einem völlig anderen Platz aufhält. Des Weiteren lässt sich die Ortungsfunktion durch das Abschalten des Mobilfunkgerätes ebenso einfach wie wirksam unterbinden. Dass der Gesetzgeber für die private Ortung möglicherweise künftig eine schriftliche Einwilligung des Handybesitzers verlangen wird, stört misstrauische Partner kaum. Einerseits können sie eine Prepaid-Karte einfach als ihre eigene ausgeben, andererseits scheuen sie kaum vor einer Fälschung der Partnerunterschrift. Erlaubt ist die Ortung minderjähriger Kinder und Jugendlicher durch ihre Eltern durchaus, sie stellt jedoch einen groben Vertrauensbruch dar und sollte deshalb unterbleiben. Wirklich sinnvoll ist die Handy-Ortung bei Unfällen oder auch bei einem Verlust der Orientierung, da in diesem Fall Hilfe nur bei Kenntnis des Standortes erfolgen kann. Allerdings ist der Begriff Handy-Ortung eigentlich unzutreffend, denn geortet wird die SIM-Karte und nicht das Mobiltelefon. Falls dieses gestohlen und mit einer anderen Telefonkarte genutzt wird, lässt es sich mittels der sogenannten Handy-Ortung nicht finden. Der richtigere Begriff GSM-Ortung hat sich aber im öffentlichen Sprachgebrauch kaum durchgesetzt.
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