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Handy ohne Schufa

 

Ein Handy zu bekommen ist, unter normalen Voraussetzungen, eigentlich gar nicht schwierig. Man marschiert in ein Geschäft, sucht sich ein Handy seiner Wahl aus und kauft es - entweder mit oder ohne Vertrag. Schwieriger wird es jedoch, wenn es ein Vertragshandy sein soll und die eigene Bonität nicht gerade die beste ist. Denn manche bzw. die meisten Netzbetreiber haben die unangenehme Angewohnheit, eine Schufa Auskunft einzuholen, bevor der Handy Vertrag vergeben wird. Ein negativer Schufa Eintrag heißt nun aber nicht gleichzeitig, dass es keinen Handyvertrag gibt - denn auch positive Dinge werden in der Schufa geführt. So wird es zum Beispiel bei T-Mobile so gehandhabt, dass ein Vertrag möglich ist, so lange keine offenen T-Mobile Rechnungen vorliegen. Andere Anbieter wiederum, wie zum Beispiel Debitel, verlangen bei negativer Schufaauskunft eine Kaution, die hinterlegt wird. Diese Kaution wird jedoch, sofern keine offenen Rechnungen bei Debitel bestehen, nach 12 Monaten zurück gegeben. Ein Handy ohne Vertrag hingegen bekommt man auch mit negativer Schufa Auskunft ohne weitere Probleme - zum Beispiel bei Ebay.

Eventuell muss das Handy dann jedoch noch freigeschaltet werden - auch dieser Vorgang hat nichts mit der Schufa zu tun, allerdings werden Gebühren in Höhe von 100 Euro fällig, falls das Handy jünger als zwei Jahre ist. Eine passende Sim-Karte, sofern noch keine vorhanden ist, bekommt man zum Beispiel bei Aldi, hier ist jedoch eine Online Anmeldung nötig. Nach dieser Anmeldung wird die Prepaidkarte umgehend freigeschaltet, eine weitere Prüfung findet nicht statt. Eine negative Schufa ist also kein Grund, auf ein Handy verzichten zu müssen. Zwar ist die Auswahl eingeschränkt, doch noch immer groß genug, um ein passendes Modell zu finden. Heute werden alle Handymodelle auch unabhängig von einer Telefonkarte verkauft, so dass für den bloßen Erwerb eines Gerätes ohnehin keine Schufa-Auskunft eingeholt werden muss. Diese bezieht sich vielmehr ausschließlich auf den möglicherweise abgeschlossenen Laufzeitvertrag, weswegen sie beim Kauf einer Prepaid-Karte entfällt. Einige Provider und Netzbetreiber führen jedoch eine Schufa-Anfrage durch, wenn sich ihr Prepaid-Kunde für die Abbuchung des Telefonguthabens vom Girokonto anmeldet. Das ist verständlich, denn eine mögliche Rücklastschrift bemerkt der Provider oftmals erst, wenn das mittels der Abbuchung scheinbar eingezahlte Gesprächsguthaben bereits aufgebraucht wurde.

Selbstverständlich muss sich kein Prepaid-Kunde für die Abbuchung des Gesprächsguthabens vom Girokonto anmelden. Die Schufa spielt bei Mobiltelefonverträgen jedoch noch eine weitere Rolle, denn sie bewertet den Besitz mehrerer Mobilfunkverträge als Bonitätsrisiko und verschlechtert den Score-Wert der betroffenen Kunden. Das ist nicht ganz nachvollziehbar, denn ein zweites Handy ist unter anderem nützlich, damit die dem Arbeitgeber bekannte Rufnummer während der Freizeit ausgeschaltet bleiben kann. Zur Vermeidung einer Verschlechterung des Score-Wertes bei der Schufa ist es somit sinnvoll, dass zweite und weitere Handys mit Prepaid-Telefonkarten betrieben werden. Diese werden bei der Schufa nicht als bestehende vertragliche Verpflichtungen eingetragen, auch wenn im Einzelfall wie bei der Abbuchungsvereinbarung eine Schufa-Anfrage durchgeführt wird. Wer trotz negativer Schufa einen Laufzeitvertrag für das Handy abschließen möchte, kann bei wenigen Providern einen Vertrag mit einer monatlich einzuzahlenden Summe abschließen, welche vollständig mit den tatsächlichen Nutzungskosten verrechnet wird. Bei einer Vertragsverlängerung nach zwei Jahren entfällt die Notwendigkeit der Vorausbezahlung, da dann die interne Bonität aus der ersten Vertragslaufzeit höher als der Negativeintrag in der Schufa gewertet wird, sofern der Kunde seine Handyrechnung immer pünktlich beglichen hat.

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