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Handy ohne Sim

 

Eine Sim Karte muss in jedem Handy stecken, denn ansonsten funktioniert es nicht. Ärgerlich hingegen ist der so genannte Sim-Lock, der vor allem bei Vertragshandys besteht. Der Sim-Lock verhindert, dass das Handy mit einer anderen Sim Karte und damit mit einem günstigeren Tarif genutzt werden kann. Bei einem Vertragshandy vom Händler wird man um den Sim-Lock auch nicht wirklich herum kommen, anders sieht es jedoch bei gebrauchten Handys von privat aus, wie sie zum Beispiel bei Ebay angeboten werden. Hier sollte man auf jeden Fall darauf achten, ein Handy zu kaufen, bei dem der Sim-Lock bereits entfernt wurde. Zur Not kann der Sim-Lock jedoch auch eigenständig entfernt werden. Dazu jedoch sollte man zunächst feststellen, ob es sich nur um einen Net-Lock handelt, der es zwar erlaubt, andere Sim-Karten zu benutzen, diese jedoch vom selben Netzbetreiber sein müssen, wie die Originalkarte, oder ob tatsächlich ein Sim-Lock besteht. Handelt es sich tatsächlich um einen Sim-Lock, so kann dieser zwei Jahre nach dem Handykauf kostenlos entfernt werden.

Möchte man den Sim-Lock bereits vor Ablauf dieser zweijährigen Frist entfernen, so muss der Kunde 100 Euro bezahlen - inwiefern sich die Entsperrung dann noch lohnt, ist fraglich. Um den Sim-Lock dann zu entfernen, wird die IMEI-Nummer des Handys benutzt. Dieser kann sowohl abgefragt als auch abgelesen werden, zum Beispiel auf der Originalverpackung oder unter dem Handyakku. Man sollte also möglichst gleich beim Handykauf ein entsperrtes Handy nehmen oder sich einen günstigen Vertrag suchen, den man nicht so schnell wechseln wird. Ausschlaggebend für die Wahl sollten unbedingt Gesprächskosten und Fixkosten wie zum Beispiel Grundgebühr, Mindestumsatz und Einrichtungspreis sein. Netzbetreiber und Provider in Deutschland haben ihr Verhalten hinsichtlich der Sperrung von zusammen mit Laufzeitverträgen abgegebenen Handys verändert und verzichten weitgehend auf den SIM-Lock. Der Hauptgrund für diese Maßnahme besteht allerdings darin, dass eine echte Gerätesubvention kaum noch erfolgt, da der Kunde das Handy durch einen monatlich zu zahlenden Aufpreis gegenüber Tarifen ohne Geräteabgabe selbst finanziert. Mit einer Prepaid-Karte gemeinsam verkaufte Handys besitzen hingegen weiterhin einen SIM-Lock, welcher sich überwiegend auf ein Mobilfunknetz bezieht.

Die einfachste Methode zur Vermeidung des SIM-Locks ist der Erwerb des Mobiltelefons ohne gleichzeitigen Kauf der Karte. In diesem Fall ist das Telefon nicht nur für die Telefonkarten aller Netzbetreiber und Provider frei, sondern zugleich nicht mit einem nervigen Branding versehen. Entsprechende Geräte lassen sich sowohl über das Internet bestellen als auch im Elektromarkt oder sogar im Baumarkt erwerben. Wer weder bis zum Zeitpunkt einer möglichen kostenfreien Entsperrung warten noch Geld für die Aufhebung des SIM-Locks bezahlen möchte, findet im Internet auch allgemein gültige Codes zur Entsperrung, welche tatsächlich funktionieren. Deren Nutzung ist selbstverständlich illegal, dennoch lässt sich das inoffizielle Aufheben eines vorhandenen SIM-Locks nicht wirksam unterbinden. Wer als deutscher Handynutzer über das SIM-Lock schimpft, merkt bei einem Blick nach Österreich, dass dessen Anwendung in Deutschland gemäßigt erfolgt. Dort sind sogar mit Laufzeitverträgen verkauften Handys weiterhin mit einem SIM-Lock versehen, dessen Aufhebung selbst nach zwei Jahren nur verbilligt und nicht gratis erfolgt. Natürlich können auch österreichische Handynutzer den SIM-Lock vermeiden, indem sie ihre Geräte bei von Mobilfunkdienstleistern unabhängigen Verkaufsstellen erwerben.

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