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Handy Vertragsverlängerung

 

Viele Menschen telefonieren nicht mit Prepaidhandys, sondern mit Vertragshandys. Auf der einen Seite lohnt sich das bei hohen Gesprächsvolumen, auf der anderen Seite winkt bei Vertragsverlängerung eventuell ein neues Handy. Denn dies wird oft als kundenbindendes Mittel eingesetzt: läuft der Vertrag aus bzw. nähert sich seinem Ende, so wird dem Kunden ein schriftliches Angebot über eine Vertragsverlängerung zugeschickt, das ein subventioniertes oder sogar kostenloses Handy mit einschließt. Doch nicht immer lohnt es sich tatsächlich, auf derlei Angebote einzugehen. Denn der Mobilfunkmarkt ist ausgesprochen schnelllebig, Tarife ändern sich am laufenden Band, meist zum Vorteil der Kunden. Bevor man auf ein Angebot zur Vertragsverlängerung also eingeht, sollte man sich umfassend über aktuelle Tarife und Vertragsmodelle informieren und Angebote unverbindlich einholen. Nach einem genauen Vergleich kann man dann das für sich beste Angebot heraussuchen. Denn gerade diejenigen Angebote, die unaufgefordert an Kunden ausgegeben werden, verdienen eine genauere Prüfung: ist das subventionierte Handy tatsächlich deutlich günstiger als bei anderen Anbietern?

Handelt es sich um ein neues Handymodell oder um ein Älteres? Und vor allem: wie sehen die Gesprächstarife bei der Vertragsverlängerung gegenüber anderen Anbietern aus? Dies alles sollten ausschlaggebende Faktoren bei der Überlegung über eine eventuelle Vertragsverlängerung beim alten Netzprovider sein. Für schnelle Entscheidungen wird man im Mobilfunkgeschäft meist nur bestraft und unnötig zur Kasse gebeten. Oft hat sich das Telefonierverhalten nach einer einjährigen Vertragslaufzeit sowieso so sehr geändert, dass zum Beispiel eine Prepaidkarte oder auch ein Tarifwechsel viel mehr Sinn machen würde als eine neuerliche Vertragsbindung. Ein Laufzeitvertrag endet jedoch nach der Mindestlaufzeit nicht automatisch. Vielmehr verlängert er sich um vierundzwanzig Monate, wenn der Kunde ein neues Handy oder eine Sonderzahlung in Anspruch nimmt. Eine Verlängerung um zwei Jahre tritt bei den meisten Mobilfunkdienstleistern auch ein, wenn der Kunde den bisherigen Vertrag verändert, da sein Anbieter die Veränderung wie einen Neuabschluss bewertet.

Wenn der Mobilfunkkunde sich gar nicht meldet, verlängern sich die meisten Handyverträge um zwölf Monate, ohne dass Änderungen eintreten. Die Nichtveränderung des bestehenden Vertrages betrifft auch die Weiterberechnung des Aufpreises für ein subventioniertes Handy. Bislang bietet mit O2 nur ein Mobilfunknetzbetreiber subventionierte Handys mit einem vom eigentlichen Handyvertrag unabhängigen Kaufvertrag an. Des Weiteren ermöglicht O2 auch bei Neuverträgen kürzere Kündigungsfristen als nahezu alle Mitbewerber. Für die meisten Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen stellt die automatische Vertragsverlängerung eine Goldgrube dar, denn viele Kunden vergessen schlicht die Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Gratifikation. Veränderungen im Vertragsverhältnis werden von den meisten Netzbetreibern und Providern auch während der Vertragslaufzeit akzeptiert. Das gilt vor allem, wenn der Mobilfunkkunde zusätzliche Leistungen buchen möchte. Grundsätzlich beginnt nach jeder Vertragsänderung jedoch eine erneute zweijährige Mindestvertragslaufzeit, worauf der Kunde durch den Mobilfunkanbieter eigentlich hingewiesen werden muss.

Webhandyinfo: Handy Vertragsverlängerung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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